Roller: Nicht-elektrische Roller sind erlaubt, wobei dieselben Richtlinien wie für Fahrräder hinsichtlich Behinderung und Lagerung gelten. Faltbare Roller werden wegen ihrer Handhabungs- und Lagerungsfreundlichkeit bevorzugt.
Elektrische Roller:
Elektrische Roller sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt:
Allgemeine Regeln für alle Geräte:
Geräte müssen so aufbewahrt werden, dass sie Türen, Gänge und Notfallausrüstung nicht blockieren. Das Laden jeglicher elektrischer Geräte (E-Bikes, E-Roller) in Zügen oder Bahnhöfen ist nicht gestattet. Ist das Gerät faltbar, muss es während der Fahrt im Zug zusammengeklappt sein.
Sicherheit und Einhaltung:
Fahrgäste sind verpflichtet, diese Regeln zu befolgen, um Sicherheit und Komfort für alle Reisenden zu gewährleisten. Nichtbeachtung kann zu Geldstrafen führen oder dazu, dass man gebeten wird, den Zug zu verlassen.